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   LG Hamburg, 08.05.2009 - 322 O 465/08   

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https://dejure.org/2009,77855
LG Hamburg, 08.05.2009 - 322 O 465/08 (https://dejure.org/2009,77855)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.05.2009 - 322 O 465/08 (https://dejure.org/2009,77855)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 322 O 465/08 (https://dejure.org/2009,77855)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Massezugehörigkeit der Ablaufleistungen von insgesamt vier Kapital-Lebensversicherungsverträgen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 27 U 118/05

    Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), Abtretung,

    Auszug aus LG Hamburg, 08.05.2009 - 322 O 465/08
    Denn bei der hier angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise steht sie einer Rentenzahlung in Höhe der an sich geschuldeten Versicherungsbeiträge bei fortbestehender Beitragspflicht in der Lebensversicherung gleich (vgl. insoweit OLG Hamm, Urteil vom 16. März 2006, Az.: 27 U 118/05 , zitiert nach [...], Rn. 30 ff.).
  • OLG Hamburg, 27.03.2012 - 8 U 11/11

    Bewertung der Massezugehörigkeit der Ablaufleistungen von insgesamt vier

    in teilweiser Abänderung des angefochtenen Urteils (LG Hamburg v. 8.5.2009 - 322 O 465/08) festzustellen, dass die Ablaufleistungen der Lebensversicherungen Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG Nr. ..., Nr. ..., Nr. 414895153 und Nr. ... in Höhe weiterer 320.308,56 EUR Bestandteil der Konkursmasse Dr. D sind,.

    in teilweiser Abänderung des angefochtenen Urteils (LG Hamburg v. 8.5.2009 - 322 O 465/08) den Beklagten zu verurteilen, Rechtsanwalt Dr. P, Reimersbrücke 5, 20457 Hamburg, anzuweisen, an der Auflösung des Kontos ... HSH Nordbank AG mitzuwirken, insbesondere die HSH Nordbank AG gemeinsam mit dem Kläger anzuweisen, das bei der Kontenaufhebung über 137.347,11 EUR hinaus vorhandene Guthaben von 320.308,56 EUR zzgl.

    in teilweiser Abänderung des Urteils des LG Hamburg v. 8.5.2009 - 322 O 465/08, den Kläger zu verurteilen, die auf den ausgeurteilten Betrag von 320.308,56 EUR (Nr. 4 des angefochtenen Urteils) auf dem Konto bei der HSH Nordbank AG, Kto.-Nr. ..., seit Kontoeröffnung gutgeschriebenen Zinsen an den Beklagten auszukehren.

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